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Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht ist ein in der Praxis äußerst relevantes Rechtsgebiet, das eine Vielzahl von Privatpersonen und Unternehmen sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite betrifft. Ich vertrete die rechtlichen Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen und berate in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts.

Eng mit dem Mietrecht verbunden ist das Pachtrecht. Im Pachtvertrag räumt der Verpächter dem Pächter nicht nur ein Nutzungsrecht, sondern zusätzlich die Möglichkeit der Fruchtziehung ein. Am häufigsten finden sich Pachtverträge in der Gastronomie, der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in der Kleingartenpacht.

Meine Leistungen im Miet- und Pachtrecht umfassen insbesondere:

  • Prüfung und Erstellung von Wohnraummietverträgen, Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen
  • Mahnung und Durchsetzung von miet- und pachtrechtlichen Forderungen
  • Beratung und Vertretung bei Miet- und Pachterhöhungen, Mängeln am Objekt und überlassenem Inventar, Minderungen, Modernisierungen, Tierhaltung und Untervermietung
  • Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Erstellung und Prüfung von Abmahnungen, Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungen
  • Beratung und Vertretung zu Schönheitsreparaturen, Ein- und Rückbauten sowie zur Renovierung bei Auszug
  • Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen, Zwangsräumungen und Räumungsschutz
  • Abnahme und Übergabe von Miet- und Pachtobjekten
  • Beratung und Vertretung bei Kautionsrückforderungen

Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich.

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