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Kosten

Selbstverständlich informiere ich meine Mandanten zu Beginn der Beratung über die zu erwartenden Kosten.

Die Kosten meiner Inanspruchnahme rechne ich in der Regel auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Daneben biete ich meinen Mandanten auch den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung an auf Stundenbasis oder in Form einer Pauschalregelung.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung kläre ich die Kostenübernahme und rechne direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe berate ich gern.

Transparenz in diesem Bereich ist für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig.

Sprechen Sie mich gerne hierauf an.