Zum Inhalt springen

Maklerrecht

Das Maklerrecht ist in nur wenigen Vorschriften, den §§ 652 ff BGB, gesetzlich geregelt und überwiegend von der Rechtsprechung geprägt. Beim Maklerrecht geht es im Prinzip immer um den Provisionsanspruch des Maklers. Besondere Streitpunkte sind der Abschluss des Maklervertrags, die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den vom Kunden abgeschlossenen Kauf- oder Mietvertrag sowie die Verwirkung von Ansprüchen des Maklers auf den Maklerlohn. Ich berate und vertrete sowohl Immobilienmakler als auch Maklerkunden zu allen Fragen des Maklerrechts.

Typische Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Maklerrecht sind:

  • Prüfung und Erstellung von Maklerverträgen
  • Beratung und Vertretung zur Durchsetzung und Abwehr des Anspruchs auf Maklerlohns
  • Haftungsrechtliche Fragen zu Aufklärungspflichten
  • Widerruf und Kündigung von Maklerverträgen

Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich.

Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Nachbarrecht