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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Vor allem in kleinen und mittelgroßen Wohnungseigentümergemeinschaften treffen häufig unterschiedliche Interessen und Charaktere einzelner Miteigentümer aufeinander, was erhebliches Konfliktpotential mit sich bringt. Nicht selten kommt es auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Ich berate und vertrete die rechtlichen Interessen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu allen Themen des Wohnungseigentumsrechts.

Typische Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht sind:

  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Eigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter
  • Prüfung und Erstellung von Verwalterverträgen, Beratung und Unterstützung der Hausverwaltung bei rechtlichen Fragen
  • Beratung zur Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung von Eigentümerversammlungen
  • Anfechtung und Abwehr der Anfechtung von WEG-Beschlüssen, Beschlussersetzungsklagen
  • Beratung und Vertretung zur Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie Sondernutzungsrechten
  • Beratung und Vertretung zu Instandhaltung, Instandsetzung und baulichen Veränderungen
  • Prüfung und ggf. Anfechtung von Wirtschaftsplänen, Jahres- und Einzelabrechnungen
  • Beratung und Vertretung bei Entziehung von Wohnungseigentum

Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich.

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